Wirkungsvolle Jugendhilfe Hamburg

Freitag, 19. August 2011

Das Sozialgesetzbuches Nr. 8 (Kinder- und Jugendhilfe)


Der Gesundheitszustand einer Gesellschaft misst sich an der Art und Weise wie diese mit ihren schwächsten und schutzbedürftigsten Mitgliedern umgeht.
Sicherlich ist es unstrittig, dass Kinder und Jugendliche zu eben diesen schwächsten Mitgliedern in unserer Gesellschaft zu zählen sind.
Nicht erst seit Lara, Jessica, Michelle, um hier nur Einige zu nennen, ist der von der Bevölkerung gewählte Gesetzgebungsapparat zuständig für den Schutz und die Sorge für die Kinder und Jugendlichen.
Nicht erst seit der Einführung des sogenannten „Kinderschutzparagraphen §8a“ im Jahre 2005 trägt der Gesetzgeber für alle Kinder und Jugendlichen die Verantwortung.
Gesetzliche Grundlage in unserem Land ist das sogenannte „Kinder- und Jugendhilfe Gesetz“ welches die Sorge und Hilfe und Verantwortung für die Schwächsten in unserem Land regelt.
Am 01.01.2011 feierte dieses Sozialgesetzbuch 8 seinen 20sten Geburtstag. Ein Grund zu feiern sollte man meinen, war doch das Inkrafttreten dieses Gesetzes am 01.01.1991 ein Durchbruch, ja ein Paradigmenwechsel in unser Republik.
Denn es brauchte nahezu 70 Jahre von 1922 – 1991 um das sogenannte „Jugendwohlfahrtgesetz“ der Weimarer Republik zu reformieren. Ein weiterer historischer Fakt neben dieser Tatsache bedeutet den Umstand, dass das KJHG bereits am 03.10.1990 in den „Neuen Bundesländern“ zeitgleich mit dem Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzgebiets der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat.
Ganze zwei Monate war unser Land in Bezug auf die Fürsorge unsere Kinder und Jugendlichen im Gegensatz zu allem anderen noch geteilt.
Diese Randnotiz der Geschichte macht die weitreichende Bedeutung dieser Gesetzesnovellierung nur noch umso deutlicher.
Doch es droht schleichend ein neuer Paradigmenwechsel in der Jugendhilfe. Nach nunmehr zwanzig Jahren erfolgreicher Rechtspraxis, die uns das KJHG beschert hat, vollzieht sich dieser Wechsel jedoch nahezu im Verborgenen. Gesetzesänderungen zur Abschaffung eines verbindlichen Rechtsanspruches werden ins Visier genommen, Staatsratsentwürfe mit Vorschlägen kursieren, Sozialsenatoren stiften Verwirrung. Keine Parteiprogramme, welche diesen fundamentalen Wechsel in der Auslegung geschweige denn der Neufassung dieses Gesetzes erkennen lassen, sind zu finden.
Hier wird ein erfolgreiches und fortschrittliches Gesetz, welches die Stellung von Kindern und Jugendlichen in unser  Gesellschaft deutlich verbessert hat und zeitgleich Abstand genommen hat von einer zentralistischen Eingriffsmaschinerie des Staates in den Lebensbereich der Familie Stück für Stück und für die Öffentlichkeit  nahezu verborgen ausgehöhlt und in seiner Wirkung aufgehoben.
Um zu verstehen wo und wie Fiskalpolitik hier  bereits in der Rechtspraxis (ohne Rechtsgrundlage) die Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihrer Familien verhindert, muss man sich die fadenscheinigen Argumente vor Augen halten. Fiskalpolitik argumentiert hier über Hilfebedürftige. Dies wird in einen Weg, weg von Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer Eingriffsorientierten staatlichen Wohlfahrtsgesetzgebung münden.  Ein Rückschritt in der Zeit sondergleichen.
Die Politik verweist gebetsmühlenartig auf gestiegene Fallzahlen und damit auf gestiegene Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Als Grund wird hierfür die sogenannte „starke Stellung“ der freien Jugendhilfeträger genannten. Teilweise versteigen sich Autoren sogar in Behauptungen, die Helfer in den Familien würden aus Abhängigkeit zu den von ihnen betreuten Familien die Bedarfe der Familien nicht bedienen und so eine Hilfe zur Selbsthilfe verweigern. Eine Ohrfeige für jeden Sozialarbeiter, der tagtäglich mit schwersten Problematiken zu arbeiten hat. Eine Ohrfeige für die gesamte Sozialarbeit und das Ethos eines ganzen Berufsstandes.
Nur ein starker Staat, mit Bediensteten des Staates, die ausgestattet mit allen rechtlichen Möglichkeiten (im Gegensatz zu den Angestellten eines freien Trägers) des Staates, staatliche Fiskalpolitik in den Familien durchsetzen, sollen aus Sicht der Politik, die Finanzen konsolidieren und bessere Sozialarbeit leisten als die „geldgeilen“ Vertreter der freien Jugendhilfe.
Diese Argumentation ist aus Finanzpolitischer Sicht irreführend. Denn die Einsparung wird langfristig zu Ausgaben im Bereich von ALG 2, Sozialhilfe etc. führen.
Auch hierzu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, wenn sich die Bürger und die Fachwelt hierzu solidarisiert und dem Fiskalwahnsinn fachliche, sachliche Argumente entgegenstellen.

Und damit alle Wissen über welches Recht wir hier sprechen der passende Link zum

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